§ 1 Allgemeines
- Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma ma-edv GmbH (Verkäufer) und dem Vertragspartner und beziehen sich auf das gesamte Angebot des Verkäufers (Hard- und Software, Erbringung von Dienstleistungen usw.).
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und für sämtliche, auch zukünftige Geschäfte. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Vertragspartners den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
- Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens und soweit anwendbar auch für Privatpersonen.
§ 2 Angebot und Abschluss
- Angebote unsererseits sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.
- Sofern Angestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
- Der Vertragspartner ist acht Wochen an seinen Auftrag gebunden, wenn der Verkäufer den Auftrag schriftlich bestätigt.
- Sollten bei Bestellung von Hard- und / oder Software einzelne Teile (z.B. Soundkarte, Grafikkarte etc., im folgenden „Produkt" genannt) von uns nicht innerhalb von acht Wochen zu beschaffen sein, sind wir berechtigt, ein vergleichbares Alternativprodukt nach unserer Wahl zu liefern. Sollte dieses Alternativprodukt im Preis um mindestens 10% über dem Preis des ursprünglich vereinbarten Produktes liegen und / oder Ausführung von dem bestellten Produkt wesentlich zum Nachteil des Vertragspartners abweichen, wird der Vertragspartner über diese Abweichung informiert. Soweit der Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich außerhalb der eigentlichen Bestellung auf das bestimmte Produkt bestanden hat, gilt der Einbau des Alternativproduktes als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Werktagen nach Benachrichtigung von dem Vertragspartner widersprochen wird. Die Geltendmachung von Sachmängeln ist insoweit ausgeschlossen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die uns durch das Alternativprodukt entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.
- Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des vereinbarten Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn als Schadensersatz fordern. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 3 Lieferung
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter oder mangelhafter Lieferung ist ausgeschlossen, sofern den Verkäufer seinen Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft. Soweit dem Verkäufer bei der Auswahl des Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft, gilt diese Regelung nicht.
- Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
- Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
- Die Lieferung von Software-Programmen erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. des Verkäufers, die vom Käufer anerkannt werden. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Programme zu, der Käufer erhält lediglich ein Nutzungsrecht an den veräußerten Software-Programmen.
§ 4 Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung
- Der Verkäufer hat den Verzug sowie die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, sofern ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft.
- Bei höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und unverschuldeter Umstände – Streik, Betriebsstörungen, Aussperrung usw. – verlängert sich, wenn der Verkäufer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferfrist auch innerhalb des Verzugs angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Umstände beim Vorlieferanten eintreten.
- Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Vertragspartner auf die genannten Umstände unverzüglich hinzuweisen.
- Sofern der Verkäufer Schadensersatz zu leisten hat, beschränkt sich der Schadensersatz-anspruch auf höchstens 10% vom Wert derjenigen (Teil-) Lieferung, die auf Grund des Verzugs bzw. der Unmöglichkeit nicht rechtzeitig genutzt werden konnte. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers.
§ 5 Versand- und Gefahrenübergang
- Wenn der Versand auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft des Verkäufers dem Versand gleich. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners die von ihm verlangten Versicherungen zu bewirken.
- Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe, bei Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Vertragspartner über. Erklärt der Vertragspartner, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Vertragspartner über.
§ 6 Abnahme
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe an unserem Sitz.
- Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem er sich in Annahmeverzug befindet.
- Bleibt der Vertragspartner mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
§ 7 Bestellung unsererseits
- Eine Bestellung des Verkäufers gilt erst als erteilt, wenn sie vom Verkäufer schriftlich abgefasst ist. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer bestätigt worden sind.
- Bestellungsannahmen sind vom Lieferanten innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung schriftlich zu bestätigen, sonst ist der Verkäufer zum Widerruf berechtigt.
- Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 8 Liefertermine für vom Verkäufer bestellte Ware
- Die vereinbarten Lieferfristen und -termine für vom Verkäufer bestellte Ware sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der vom Verkäufer angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen und die Entscheidung des Verkäufers über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen.
- Kommt der Lieferant in Verzug, so hat der Verkäufer nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Netto-Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5% des Netto-Bestellwertes der Lieferung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Vor Ablauf des Liefertermins ist der Verkäufer nicht zur Abnahme verpflichtet.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle angegebenen Preise „ab Werk" ausschließlich der Dienstleistungen; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen, wenn nichts anderes angegeben ist, nicht eingeschlossen. Sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von dem Verkäufer nicht schriftlich anerkannten, bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Vertragspartners ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
§ 10 Gewährleistung
- Die gelieferte Ware ist von dem Vertragspartner unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. § 377 HGB gilt ausdrücklich als vereinbart.
- Bei Mängeln der Ware leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht möglich oder vom Verkäufer trotz angemessener Fristsetzung verweigert worden, so steht dem Vertragspartner das Recht zu, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei nur geringfügigen Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner kein Rücktrittsrecht zu.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Justage-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, der Ersatz von Verbrauchs- und Verschleißteilen, die Reparaturen von mechanischen Schäden sowie Leistungen, die auf Grund von unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Reparaturen, Änderungen und/oder Pflege von Hardware/Software notwendig werden, Datensicherung und Datenrücksicherung, Neuinstallationen, Konfigurationen und Testläufe.
- Für die durch Reparaturen entstehenden Ausfallzeiten besteht kein Anspruch auf Ersatzgeräte.
- Wählt der Vertragspartner wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Verkäufer hat mindestens Anspruch auf Ersatz der Verbrauchsmaterialien und der Gebrauchsvorteile, die auf Seiten des Vertragspartners bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Ware entstanden sind.
- Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Schadensersatz wegen Datenverlust und damit einhergehenden Einbußen im Geschäftsgang des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig vom Verkäufer verursacht worden ist.
- Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Software-Programmen unter allen Anwendungsgebieten auszuschließen. Der Verkäufer übernimmt deshalb die Gewährleistung für Programme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. Der Verkäufer gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Vertragspartner keine Material- und Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen und dass die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme die beabsichtigten Ergebnisse tragen, liegt beim Vertragspartner.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Die Produktbeschreibung des Herstellers gilt als Beschaffenheit der Ware. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Erhält der Vertragspartner eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung (bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderung auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Forderung des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo vom Vertragspartner anerkannt wurde.
- Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug aus der laufenden Geschäftsbeziehung, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner den Verkäufer unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstands schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Vertragspartner hat jeden Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel unverzüglich gegenüber dem Verkäufer anzuzeigen.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige, welche die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
Stand: Dezember 2014